RECHTSANWALT Gerhard Meyer PATIENTEN VERTRETUNG IN ARZTHAFTUNGSSACHEN

Zum Schluss noch ein Punkt, der jeden geschädigten Patienten natürlich brennend interessiert:


Wie hoch ist denn mein Schmerzensgeld?


Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab, natürlich in erster Linie von der Schwere der Verletzungen und deren Folgen (bleibende Schäden, langanhaltende Schmerzen usw.), aber auch natürlich von vielen weiteren Faktoren, die im Einzelfall erörtert werden müssen. Zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es Sammlungen von Gerichtsurteilen zu einzelnen Verletzungen und Verletzungsarten und auch Veröffentlichungen im Internet. Diese Schmerzensgeldtabellen werden auch von den Gerichten herangezogen, um sich an vergleichbaren Fällen zu orientieren. Die meisten Arzthaftungssachen werden jedoch außergerichtlich erledigt durch Verhandlungen mit den beteiligten Haftpflichtversicherungen. Hier sind die ausgehandelten Schmerzensgeldbeträge erfahrungsgemäß meist etwas großzügiger bemessen, weil die Versicherungen gerichtliche Verfahrenskosten und eigene Anwaltskosten sparen.


Deutsche Gerichte sind jedoch bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes im Allgemeinen recht zurückhaltend.


Ich kann Ihnen daher nur den Rat geben: Orientieren Sie sich nicht an den in den USA manchmal zugesprochenen spektakulär hohen Schmerzensgeldbeträgen.

Was wir hier aus den Medien über solche Fälle in den USA erfahren, ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. Solche hohen Beträge werden oft nur von Jurys festgesetzt, die mit Laienrichtern besetzt sind. Solche Urteile werden dann meist in der nächst höheren Instanz, die von Profirichtern besetzt ist, wieder aufgehoben. Davon erfährt man dann hier aber natürlich nichts mehr.


Und noch etwas ist sehr wichtig: Wenn Sie in den USA ein hohes Schmerzensgeld erstreiten, geben Sie davon den größten Teil an Ihre Anwälte ab, denn eine Kostenerstattung durch den Gegner kennt das amerikanische Recht nicht. Die amerikanischen Anwälte vereinbaren vielmehr mit ihren Mandanten ein hohes Erfolgshonorar. Es ist also besser, in Deutschland 50.000 € zu erstreiten und diese dann auch behalten zu dürfen, als in den USA 100.000 Dollar zu erstreiten und 70.000 Dollar oder mehr davon abgeben zu müssen.


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